Aktuell gilt noch, dass für Förderungen durch den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine Trägerzulassung gemäß der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)erforderlich ist und zusätzlich noch eine Zulassung der einzelnen Maßnahme gemäß AZWV. Allerdings wird am 01.04.2012 ein neues Gesetz zur Instrumentenreform im Rechtskreis von SGB III und SGB II eingeführt.
Nach wie vor gilt: Wenn jemand einen Qualifizierungsscheck erhält, werden auf diesem mindestens zwei Einrichtungen eingetragen, bei denen der Scheck eingelöst werden kann. Damit ein Bildungsanbieter aufgeführt werden kann, muss er zertifiziert sein. Das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. ist eine der in Frage kommenden Zertifizierungen.
Bildungsprämie: Die erste Förderphase der Bildungsprämie endete am 30.11.2011. Eine Fortsetzung des Förderprogramms ist geplant. In ähnlicher Weise wie beim Qualifizierungsscheck hat das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. in der Vergangenheit dazu berechtigt, dass Bildungsanbieter die Prämiengutscheine der Förderung Bildungsprämie annehmen konnten. Nach Auskunft der Servicestelle Bildungsprämie ist davon auszugehen, dass dies auch bei der Fortsetzung des Förderprogramms der Fall sein wird. Nähere Informationen dazu findet man auf der Seite www.bildungspraemie.info, Telefon 0800 2623-000.
Meister-Bafög: Seit dem 1. Juli 2009 sieht das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vor, dass durchführende Träger von Kursen, die nach dem sogenannten „Meister-BAföG“ gefördert werden können, ein Qualitätssystems nachweisen müssen. Das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. ist als geeigneter Nachweis eines...
Im November 2011 hatten wir eine Anfrage des Mitglieds ICEP GmbH zu folgender steuerrechtlichen Frage an alle Mitgliedseinrichtungen weiter geleitet: Muss bei der Durchführung von Seminaren in Deutschland die Rechnungsstellung für Seminarteilnehmer ausländischer Firmenkunden aus der EU inkl. der deutschen MwSt. erfolgen oder ohne?
Das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird fortgesetzt.
Ab dem 01. Januar 2012 tritt eine neue Fortbildungsordnung „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" in Kraft.
Die Problemlage ist bekannt: Zu viele gut qualifizierte Fachkräfte können in Deutschland nicht ihrer Ausbildung entsprechend arbeiten, weil ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlusse nicht anerkannt sind. Bislang war der Weg zur Klärung der Frage, welche Abschlüsse anerkannt werden können, sehr lang und kompliziert.
Die Vielfalt der Fördermöglichkeiten von Weiterbildung bringt es mit sich, dass an verschiedensten Stellen Synopsen, Handreichungen u. ä. erstellt werden, die Überblick über die verschiedenen Förderinstrumente verschaffen sollen.
Im Infobrief vom Dezember 2010 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Nr. 21 UStG unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei sein können,
Tipps und Tricks für das Schreiben von Projektanträgen
Verlag Stiftung Mitarbeit, Bonn 2011
Preis: 10 Euro
Hilfreiche Übersicht zum Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Stiftung Warentest hat insgesamt 26 Weiterbildungsdatenbanken getestet. Die Hessische Weiterbildungsdatenbank – www.hessen-weiterbildung.de – wurde dabei mit der Gesamtnote „Sehr gut“ (1,4) bewertet. Sie liegt im Test gemeinsam mit anderen öffentlich geförderten, landesweiten Weiterbildungsdatenbanken an vorderer Stelle.
Die Bertelsmann Stiftung hat zum Personalkonzept „Work-Life-Competence“ einen praxisorientierten Leitfaden für Unternehmen erstellt.
In den vergangenen Tagen wurde von der Firma GWE Wirtschaftsinformation an verschiedene Unternehmen ein Formular für einen Eintrag in eine Gewerbeauskunft-Zentrale.de versendet.
Wer eine Internetseite betreibt, erlebt es immer wieder, dass Menschen berichten, sie hätten diese Seite über Google nicht finden können. Häufig wird übersehen, dass Google bereits seit einigen Jahren Suchergebnisse individuell nach der Relevanz sortiert.
Die Hessische Weiterbildungsdatenbank kann seit ihrem erfolgreichen Start im Juni 2008 auf drei erfolgreiche Jahre des Betriebs zurückblicken.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 13.04.2011 wurde als neue Aufgabe des Vereins in die Satzung aufgenommen, ein Qualitätsmodell für Bildungsberatungen einzuführen. Weiterbildung Hessen e.V. plant dazu, ca. ab der zweiten Jahreshälfte 2011 das im Projekt „Qualität in der Bildungsberatung“ entwickelte Zertifizierungsverfahren anzubieten.
In einer Pressemeldung vom 25.05.2011 informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker die schnelle und effiziente Vermittlung von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden soll.
Ein neues zentrales Suchfeld hilft, in den Portalen der Hessischen Weiterbildungsdatenbank Kurse und Anbieter zu finden.
Musik, Filme, Bilder und Texte sind in der Regel unabhängig vom Trägermedium urheberrechtlich geschützt. Daher ist es, auch wenn man sie rechtmäßig erworben hat, häufig nicht automatisch gestattet, sie als Unterrichtsmaterial einzusetzen oder (z.B. im Falle von Büchern) – auch auszugsweise – zu kopieren.
Auch Beratungsstellen der ersten Förderphase müssen sich neu registrieren.
Ein Ausfall des IT-Systems oder der Telefonanlage hat für jedes Unternehmen gravierende Folgen und kann in letzter Konsequenz sogar die Existenz des Unternehmens gefährden. Präventivmaßnahmen, ein systematischer Notfallplan und eine strukturierte Planung für die schnelle Wiederinbetriebnahme der IT-Infrastruktur helfen, den Schaden eines Systemausfalls zu begrenzen.
Informationen zum „Frankfurter Gründerfonds“ und zum KfW-Gründerkredit
Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.
Die Wirksamkeit gemeinnütziger Aktivitäten und Projekte zu analysieren ist eine komplexe Herausforderung. Dennoch stellen staatliche und private Förderer an gemeinnützige Projekte und Institutionen immer häufiger der Frage nach der Wirksamkeit ihrer Aktivitäten.
Der kommerzielle Internetdienst www.trendbote.de wendet sich weniger an den Endverbraucher, sondern bietet in erster Linie zahlreiche nützliche Informationen für die Bildungsbranche selbst an.
Die kostenlose Broschüre der Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt in das Thema ein.
Die neue Lohnsteuerrichtlinie erleichtert die steuerfreie Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Portal Bildungsspender bietet Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen, Universitäten und Kirchengemeinden die Möglichkeit, durch die Einrichtung eines “Spenden-Shops”, auf einfache Weise ihr Spendenaufkommen zu erhöhen.
Für das neue test Spezial Karriere 2011 hat die Stiftung Warentest über 100 Bildungsangebote verglichen.