Titel - Weiterbildung Hessen e.V.

Gefördert aus Mitteln des HMWVL und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds

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Rat + Infos

Unfallversicherung von Weiterbildungskunden

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen genießen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Zielgruppe für den Qualifizierungsscheck erweitert

Wesentlich mehr Personengruppen haben nun die Möglichkeit, über einen Qualifizierungsscheck einen Zuschuss zur Weiterbildung zu erhalten.

Informationspflicht bei (0)180er-Rufnummern

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass grundsätzlich bei der Verwendung einer (0)180er-Rufnummer bei jeder Angabe der Nummer eine Preisangabe zu leisten ist.

BTQ-Info 2/10: Einhundert E-Mails im Postfach: Antworten, allen antworten, weiterleiten, löschen? Wie sich die Arbeitsorganisation durch E-Mail-Nutzung verändert

Der Umgang mit E-Mails erscheint im Büroalltag selbstverständlich und unvermeidbar. Die Risiken und Nebenwirkungen eines unreflektierten und unsystematischen Einsatzes dieses Mediums für die Arbeitsorganisation und -Effizienz und letztendlich für Arbeitszufriedenheit und Gesundheit werden jedoch meist unterschätzt.

Report „Wissen wo es Geld und Preise gibt“ - Internetdienst www.trendbote.de

Der Internet-Dienst www.trendbote.de bietet die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten, Ausschreibungen, Wettbewerben und Stipendien per Abonnement zu beziehen.

Umsatzsteuerpflicht - Nachweis der Gemeinnützigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bildungseinrichtungen oder freiberuflich tätige Bildungsreferentinnen und -referenten aufgrund von "dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen“ von der Umsatzsteuer freigestellt werden, auch wenn sie nicht unter die sogenannte „Kleinunternehmer-Regelung“ fallen, nach der Umsätze bis zu einem Betrag von ca. 17.000,- € pro Jahr umsatzsteuerfrei sind.

Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

Auch wenn am Arbeitsplatz keine Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind, fallen in der Regel Rundfunkgebühren an: Bereits seit dem 01.01.2007 müssen auch für Computerarbeitsplätze, mit denen über das Internet Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können, Gebühren an die GEZ gezahlt werden.

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